
Rechtsanwalt Ulrich Sedlmeyer
Fachanwalt für Familienrecht und spezialisiert auf Elternunterhalt
Sollten Eltern einen Teil ihres Lebensabends im Pflegeheim verbringen, reicht ihr Einkommen meist nicht aus. In diesem Fall haben sie einen Unterhaltsanspruch gegen ihre Kinder nach den Bestimmungen der §§ 1601 ff. BGB, da Verwandte in gerader Linie wechselseitig verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Somit besteht eine Unterhaltsverpflichtung der Kinder gegenüber ihren Eltern.
Schnelle Hilfe, jahrelange Erfahrung und eine schnelle Terminvereinbarung ist mein Versprechen als Anwalt an Sie. In München und Umgebung bin ich Ihr Anwalt zum Elternunterhalt. Versäumen Sie keine Fristen und melden Sie sich schnellstmöglich bei meinem Terminkoordinator, Herrn Burkhard Heigl. Herr Heigl und ich stehen auch außerhalb der Geschäftszeiten im engen Kontakt und garantieren Ihnen somit einen schnellen Rückruf durch mich .
